EU-Parlament stimmt für Recht auf Reparatur

Die Richtlinie erhält 584 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen. Das „Recht auf Reparatur“ beinhaltet unter bestimmten Umständen eine Verlängerung der Herstellerhaftung um 12 Monate.

Das Europäische Parlament hat für die Richtlinie über das sogenannte Recht auf Reparatur gestimmt. Die Vorschriften wurden mit 584 zu 3 Stimmen bei 14 Enthaltungen angenommen. Sie beschreiben Reparaturpflichten der Hersteller und sollen Anreize für Verbraucher schaffen, Produkte reparieren zu lassen.

Zu den Pflichten von Herstellern gehört künftig, dass Sie ihre Kunden über ihr Recht auf Reparatur informieren müssen. Außerdem soll sich bei Geräten, die in der Gewährleistungszeit repariert werden, der Haftungszeitraum um ein Jahr verlängern. Das soll Verbraucher dazu bewegen, sich für eine Reparatur und gegen eine Neuanschaffung zu entscheiden.

Darüber hinaus soll eine europäische Online-Plattform eingerichtet werden, die Informationen über Reparaturbetriebe, Verkäufer generalüberholter Geräte und auch Reparaturinitiativen wie Reparaturcafés bereitstellt. Das Parlament sprach sich außerdem dafür auf, den Reparaturmarkt anzukurbeln. Weitere Vorschriften sollen die Reparaturkosten für Kunden senken. Auch sollen Maßnahmen eingeleitet werden, um Reparaturen staatlich zu fördern, beispielsweise durch Informationskampagnen oder Kurse.

„Das Recht der Verbraucher, Produkte zu reparieren, wird nun Realität werden. Reparaturen werden dadurch nicht nur einfacher und kostengünstiger, sondern auch eine attraktive Alternative zum Neukauf teurer Produkte“, sagte der zuständige Berichterstatter René Repasi. „Dies ist ein bedeutender Erfolg für das Parlament und zeigt unser Engagement, die Verbraucher im Kampf gegen den Klimawandel zu unterstützen. Die neuen Rechtsvorschriften verlängern die rechtlichen Garantien um 12 Monate, wenn man sich für eine Reparatur entscheidet. Sie verbessern den Zugang zu Ersatzteilen und sorgen für eine unkompliziertere, kostengünstigere sowie schnellere Reparatur.“

Die vom EU-Parlament verabschiedete Richtlinie muss noch vom Rat der Europäischen Union förmlich gebilligt werden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.

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